NEWS · 20.10.2026GERHARDS / SIEGEN

einspeisevergütung 2027:
was PV-betreiber wissen müssen.

Seit über 25 Jahren bekommen neue Solaranlagen eine feste, 20 Jahre garantierte Vergütung für eingespeisten Strom. Mit dem EEG 2027 will die Bundesregierung das für Neuanlagen beenden. Was das für Anlagen bedeutet, die noch 2026 ans Netz gehen, was danach gilt und wie Sie Ihre Anlage trotzdem wirtschaftlich betreiben: der Überblick.

Monteur bei der Montage von Solarmodulen auf einem Hausdach
Symbolbild
Veröffentlicht
20.10.2026
Aktualisiert
23.10.2026
Stand
23. Oktober 2026
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das wichtigste in 30 sekunden

  • Stichtag: Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält die feste Vergütung (aktuell 7,70 ct/kWh bis 10 kW) für 20 Jahre.
  • Ab 2027: Statt fester Vergütung nur noch eine befristete Übergangszahlung von anfangs 5,2 ct/kWh für rund drei Jahre.
  • Danach: Strom selbst vermarkten, kostenlos abgeben oder selbst verbrauchen.
  • Neu: Neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen dauerhaft nur noch 50 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
  • Bestandsanlagen: Für sie ändert sich nichts.
  • Status: Noch Gesetzentwurf. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen.

was zählt bis zum jahresende?

Entscheidend ist allein das Datum der Inbetriebnahme, nicht Bestellung oder Montage. Rechtlich in Betrieb ist eine PV-Anlage, wenn Module und Wechselrichter fest installiert sind und die Anlage erstmals Strom erzeugt, der genutzt wird, etwa von einem Verbraucher im Haus oder zum Laden eines Speichers.

Gut zu wissen:

  • Der Zählertausch durch den Netzbetreiber ist keine Voraussetzung. Kommt der neue Zähler erst 2027, kann die Inbetriebnahme trotzdem 2026 gelten.
  • Jedes Modul zählt einzeln. Module, die erst im Januar montiert werden, fallen unter das neue Recht.
  • Ein sauberes Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum, Leistung, Wechselrichter, Fotos und Messwerten ist Ihr Nachweis.
  • Innerhalb eines Monats muss die Anlage samt Speicher im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

was gilt für neuanlagen ab dem 1. januar 2027?

Inbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 2027 (Entwurf)
Vergütung7,70 ct/kWh fest (bis 10 kW)Übergangszahlung anfangs 5,2 ct/kWh
Dauer20 Jahre plus Rest des Startjahresbis Ende des 36. Monats nach Inbetriebnahme
Einspeisungwie bisherdauerhaft max. 50 % der Anlagenleistung (Dachanlagen unter 100 kW)
DanachRegeln für ausgeförderte AnlagenDirektvermarktung, kostenlose Abgabe oder Nulleinspeisung

Die Übergangszahlung gibt es nur für kleine Anlagen, und der Kreis wird jedes Jahr kleiner: 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 entfällt sie. Anlagen unter 25 kW, die direkt vermarkten, sollen zusätzlich einen Bonus von 1,5 ct/kWh für bis zu vier Jahre erhalten.

Was bedeutet die 50-%-Grenze? Eine 10-kWp-Anlage dürfte höchstens 5 kW ins Netz abgeben. Alles darüber muss im Haus verbraucht oder gespeichert werden, sonst wird es abgeregelt.

lohnt sich photovoltaik ab 2027 noch?

Ja, wenn die Anlage richtig geplant ist. Der eigentliche Gewinn kommt schon heute nicht aus der Einspeisung, sondern aus dem Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für durchschnittlich rund 37 ct. Eingespeist bringt dieselbe Kilowattstunde 7,70 ct oder künftig 5,2 ct. Die Differenz ist Ihr Hebel.

6 elektrotechnische stellschrauben für einen effizienten betrieb

  1. Batteriespeicher: Verschiebt Mittagsstrom in den Abend und fängt die Spitzen über der 50-%-Grenze auf. Wichtig ist die Dimensionierung nach Ihrem Verbrauch, nicht nach der Dachfläche. Auch bei Bestandsanlagen nachrüstbar.
  2. Energiemanagementsystem: Die Zentrale, die Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und Haushaltsgeräte nach PV-Überschuss und Strompreis steuert.
  3. Wallbox mit PV-Überschussladen: Ein E-Auto ist der größte flexible Verbraucher im Haus. Geladen wird, wenn die Sonne scheint.
  4. Wärmepumpe und Warmwasser: Über eine smarte Ansteuerung wird Solarstrom als Wärme gespeichert, günstiger als in jeder Batterie.
  5. Smart Meter, dynamischer Tarif und § 14a EnWG: Wallbox, Wärmepumpe und Speicher über 4,2 kW gelten als steuerbare Verbraucher. Dafür gibt es reduzierte Netzentgelte, pauschal meist rund 100 bis 200 € im Jahr. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt der Elektrofachbetrieb vor der Inbetriebnahme.
  6. Zählerschrank prüfen: PV, Speicher, Wallbox und Smart Meter brauchen Platz und eine normgerechte Ausführung. Ältere Zählerschränke sind oft der Engpass und sollten vor der Planung geprüft werden.

drei fragen, die wir oft hören

Meine Anlage läuft schon. Muss ich etwas tun?

Nein. Ihre Vergütung bleibt unverändert. Ein Speicher oder ein Energiemanagement kann sich trotzdem lohnen, weil selbst genutzter Strom deutlich mehr wert ist als eingespeister.

Schaffe ich es noch bis Silvester?

Das hängt von Material, Montagekapazität und Ihrem Zählerschrank ab. Wer jetzt plant, sollte keinen Termin erst Ende Dezember einplanen, sondern Puffer lassen.

Sollte ich bis 2027 warten?

Finanziell spricht nach aktuellem Entwurf nichts dafür. Wichtiger als der Stichtag ist aber eine sauber geplante Anlage. Termindruck ist kein Grund für ein schlechtes Angebot.

ihr ansprechpartner in siegen

Gerhards Elektrotechnik plant die elektrotechnische Seite Ihrer Anlage: Zählerschrank, Speicher, Energiemanagement, Wallbox und Wärmepumpenanbindung, inklusive Anmeldung nach § 14a EnWG und vollständiger Inbetriebnahme-Dokumentation. Wenn Ihre Anlage noch 2026 in Betrieb gehen soll, sprechen Sie uns zeitnah an.

Kontakt: hello@gerhards.space

Alle Angaben zur Rechtslage ab 2027 beziehen sich auf den Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867). Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

quellen und einordnung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Alle Angaben ohne Gewähr: Trotz sorgfältiger redaktioneller Prüfung können Fehler enthalten sein. Der Artikel gibt den Stand vom 23. Oktober 2026 wieder, spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen der genannten Stellen.

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